Tagesarchiv: 17. Januar 2022

Steuerklassen bei Selbstständigkeit

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Personen, die lange in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet haben und sich selbstständig machen möchten, stellen sich die Frage, welche Auswirkung diese Änderung auf ihre Steuerklasse hat. Wahrscheinlich freuen sie sich über die Nachricht, dass sie bei selbstständiger Tätigkeit in gar keiner Steuerklasse mehr sind, weil sie auch keine Lohnsteuer zahlen müssen. Die schlechte Nachricht: Statt der Lohnsteuer sind Selbstständige zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommenssteuer?

Grundsätzlich heißt es in beiden Fällen, einen Teil seines verdienten Geldes an den Staat abzugeben. Doch im Detail unterscheiden sich die Lohnsteuer und die Einkommenssteuer erheblich voneinander. Während bei der Lohnsteuer die Höhe beispielsweise von den Steuerklassen abhängt, wird die Einkommenssteuer für alle Selbstständigen gleich bemessen.

Die Lohnsteuer ist für den Einzelnen auch wesentlich komfortabler. Denn der Arbeitgeber führt diese automatisch an das zuständige Finanzamt ab. Die Einkommenssteuer wird hingegen selbst beziehungsweise von einem damit beauftragten Steuerberater berechnet und in weiterer Folge selbst an das Finanzamt abgeführt. Dabei gibt es gesetzliche Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen. Wer diese überzieht, muss mit entsprechenden Strafzahlungen rechnen.

Wie wird die Einkommenssteuer berechnet?

Der erste Schritt, um die Einkommenssteuer zu berechnen ist die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Dafür werden zunächst die Einkünfte eines Jahres zusammengerechnet und dann die Sonderausgaben, Freibeträge sowie außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht.

Die zu zahlenden Beträge stellt das Bundesministerium für Finanzen in Form von Tabellen zur Verfügung. Bei einer Einzelveranlagung kommt die Einkommenssteuer-Grundtabelle zur Anwendung, für gemeinsam veranlagte Eheleute die Einkommenssteuer-Splittingtabelle.

Wer sich den Blick in die Tabelle sparen möchte, kann auch einfach den digitalen Einkommenssteuer-Rechner auf der Webseite des Finanzministeriums verwenden. Hier muss lediglich das zu versteuernde Einkommen, die persönlichen Verhältnisse (alleinstehend oder verheiratet) sowie das Berechnungsjahr eingegeben werden. Die Tarife lassen sich hier historisch bis 1958 zurückverfolgen.

Fazit: Es gibt keine Steuerklassen für Selbstständige

Neu-Unternehmer müssen sich um viele Dinge Gedanken machen. Sie müssen sich um die Finanzierung ihrer Geschäftsidee kümmern, einen Business-Plan erstellen und überlegen, welche Kundengruppen sie mit ihrem Produkt oder ihrer Dienstleistung ansprechen möchten.

Um die Steuerklassen brauchen sie sich hingegen nicht mehr zu kümmern. Denn da sie als Selbstständiger keine Lohnsteuer bezahlen, sind sie auch keiner Steuerklasse zugeteilt.